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Hintergrundinformationen zu Basel II
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Im Jahr 1988 schlug der Baseler Ausschuss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
und für Bankenaufsicht (kurz „Baseler Ausschuss“) eine Reihe von Vorgaben zur Mindesteigenkapitalausstattung
von Kreditinstituten vor. Damit wurde ein Risikomanagementsystem geschaffen, das
die Höhe des Mindestkapitals vorschreibt, über welches Banken als Rücklage zur Deckung
von Risiken verfügen müssen. Die Eigenkapitalvorschriften des Baseler Ausschusses
wurden in den Folgejahren nicht nur von den Mitgliedsländern, sondern von praktisch
allen Ländern angenommen, in denen internationale Banken operieren.
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Der nicht differenzierte Ansatz der ursprünglichen Version der Eigenkapitalvorschriften
des Baseler Ausschusses, die das tatsächliche operationelle Risiko der jeweiligen
Bank völlig außer Acht ließ, warf jedoch Probleme auf. So wurde im Jahr 2004 das
Basel II-Abkommen geschlossen. Nach dem neuen Abkommen ist die Höhe der Mindesteigenkapitalausstattung
eng an das tatsächliche Risiko geknüpft. Dieser Ansatz soll Banken zur Optimierung
des Risikomanagements motivieren.
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Risikomanagement
Unter dem Begriff „operationelle Risiken“ wird eine ganze Reihe
von Risiken zusammengefasst. Am schwerwiegendsten ist dabei das Risiko von Verlusten
infolge ausfallender interner Kontrollsysteme oder nicht mehr aktionsfähiger Unternehmensführungen.
Auch die Informationstechnologie und Katastrophen, wie Brände, Überschwemmungen
oder Erdbeben, können operationelle Risiken in sich bergen, die zu beträchtlichen
finanziellen Einbußen der betroffenen Bank führen.
Falls diese Risiken nicht adäquat gemindert und gemanagt werden, kann es zu Verlusten
kommen. Ursachen können vorsätzlicher Betrug oder Fehler sein. Auch eine Überschreitung
der Kompetenzen von Vertretern oder Mitarbeitern einer Bank, die illegale bzw. ethisch
nicht vertretbare Transaktionen vornehmen, ist als Szenario denkbar. Wird jedoch
ein geeignetes Kontrollsystem bereitgestellt, reduziert sich das operationelle Risiko
und die Bank gilt im Rahmen der Basel II-Richtlinien als sicherer.
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Einzelheiten zum Basel II-Abkommen finden Sie auf der
Website der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich.