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Hintergrundinformationen zu Basel II

Im Jahr 1988 schlug der Baseler Ausschuss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und für Bankenaufsicht (kurz „Baseler Ausschuss“) eine Reihe von Vorgaben zur Mindesteigenkapitalausstattung von Kreditinstituten vor. Damit wurde ein Risikomanagementsystem geschaffen, das die Höhe des Mindestkapitals vorschreibt, über welches Banken als Rücklage zur Deckung von Risiken verfügen müssen. Die Eigenkapitalvorschriften des Baseler Ausschusses wurden in den Folgejahren nicht nur von den Mitgliedsländern, sondern von praktisch allen Ländern angenommen, in denen internationale Banken operieren.

Der nicht differenzierte Ansatz der ursprünglichen Version der Eigenkapitalvorschriften des Baseler Ausschusses, die das tatsächliche operationelle Risiko der jeweiligen Bank völlig außer Acht ließ, warf jedoch Probleme auf. So wurde im Jahr 2004 das Basel II-Abkommen geschlossen. Nach dem neuen Abkommen ist die Höhe der Mindesteigenkapitalausstattung eng an das tatsächliche Risiko geknüpft. Dieser Ansatz soll Banken zur Optimierung des Risikomanagements motivieren.

Risikomanagement

Unter dem Begriff „operationelle Risiken“ wird eine ganze Reihe von Risiken zusammengefasst. Am schwerwiegendsten ist dabei das Risiko von Verlusten infolge ausfallender interner Kontrollsysteme oder nicht mehr aktionsfähiger Unternehmensführungen. Auch die Informationstechnologie und Katastrophen, wie Brände, Überschwemmungen oder Erdbeben, können operationelle Risiken in sich bergen, die zu beträchtlichen finanziellen Einbußen der betroffenen Bank führen.

Falls diese Risiken nicht adäquat gemindert und gemanagt werden, kann es zu Verlusten kommen. Ursachen können vorsätzlicher Betrug oder Fehler sein. Auch eine Überschreitung der Kompetenzen von Vertretern oder Mitarbeitern einer Bank, die illegale bzw. ethisch nicht vertretbare Transaktionen vornehmen, ist als Szenario denkbar. Wird jedoch ein geeignetes Kontrollsystem bereitgestellt, reduziert sich das operationelle Risiko und die Bank gilt im Rahmen der Basel II-Richtlinien als sicherer.

 

Einzelheiten zum Basel II-Abkommen finden Sie auf der
Website der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich.